UNSER PLAN FÜR DIE NACHHALTIGKEIT
Unser tägliches Engagement umfasst konkrete Maßnahmen zugunsten sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit auf der Grundlage eines ESG-Plans, der sich an den Zielen der UN für nachhaltige Entwicklung orientiert.
Das Unternehmen ICA arbeitet in Übereinstimmung mit dem Qualitätsmanagementsystem, das der Norm DIN EN ISO 9001:2015 entspricht. Diese Zertifizierung gilt für alle Werke und Niederlassungen in Italien.
Unsere Tätigkeit war immer darauf ausgerichtet, die Zufriedenheit unserer Kunden und aller beteiligten Personen zu steigern, in die Personen, die mit uns arbeiten, und in deren Weiterentwicklung zu investieren, sowie auf Innovationen zu setzen, um die Entwicklung von Spitzenprodukten in Bezug auf Qualität und technologischem Inhalt zu gewährleisten.
Das Unternehmen ICA arbeitet in Übereinstimmung mit dem Umweltmanagementsystem, das der Norm DIN EN ISO 14001:2015 entspricht. Diese Zertifizierung gilt für alle Werke und Niederlassungen in Italien.
Mit dieser Zertifizierung möchten wir unser Engagement für die Umwelt unterstreichen, das sich in der ordnungsgemäßen Durchführung aller Tätigkeiten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sowie in der Entwicklung von Produkten mit geringer Umweltbelastung ausdrückt.
Das Unternehmen ICA arbeitet in Übereinstimmung mit dem Sicherheitsmanagementsystem, das der Norm UNI ISO 45001:2018 entspricht. Diese Zertifizierung gilt für alle Werke und Niederlassungen in Italien.
Der Erhalt der UNI ISO 45001:2018-Zertifizierung stellt eine Garantie für die kontinuierliche Verpflichtung von ICA zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dar, die sich in der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie in der kontinuierlichen Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsleistungen ausdrückt.
Dieser Erlass hat die Regelung der administrativen Verantwortlichkeit von Unternehmen eingeführt (Verordnung über die administrative Verantwortlichkeit von juristischen Personen, Unternehmen und Vereinigungen auch ohne Rechtspersönlichkeiten, gemäß Art. 11 des italienischen Gesetzes Nr. 300 vom 29. September 2000).
Gemäß dieser Regelung können Unternehmen für bestimmte Straftaten, die im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens von Geschäftsführern, Teilhabern oder Mitarbeitern begangen oder versucht wurden, haftbar gemacht und folglich mit Geldstrafen belegt werden.
Die Unternehmen können jedoch Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodelle anwenden, die zur Verhinderung der Straftaten dienen („Modell“); Modelle, deren Grundsätze in den von den entsprechenden Fachverbänden ausgearbeiteten Verhaltenskodizes (Richtlinien) enthalten sind.
Das ist der von ICA SpA eingeschlagene Weg: Das Unternehmen wird von der oben beschriebenen administrativen Verantwortlichkeit befreit, wenn es nachweist, dass ihr Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell (Modell 231), das am 03.12.2012 durch einen Beschluss des Verwaltungsrates verabschiedet wurde, dazu geeignet ist, die Begehung der im Gesetz behandelten Straftaten zu verhindern.